Brandenburger Innovationsfachkräfte
Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsaufnahme von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften in Brandenburgischen KMU frühzeitig zu unterstützen und diese damit im Land zu halten. Zudem sollen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum begünstigt werden.
Stipendien
Was wird gefördert
Stipendien für Studierende zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen ihres Hochschulstudiums, die sich thematisch an einer betrieblichen innovativen Aufgabe orientiert.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
In welchem Umfang wird gefördert
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich 375 € bei einem Stipendium von mindestens 500 € im Monat.
Wie lange wird gefördert
6 Monate
Was ist zu beachten
Eine Zusage des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin zum Thema und zur Betreuung der Abschlussarbeit ist vorzulegen.
Werkstudentinnen und Werkstudenten
Was wird gefördert
Die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen einer betrieblichen innovativen Aufgabe. Individuelle Arbeitszeitmodelle sind möglich.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
In welchem Umfang wird gefördert
75 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttogehalts, d. h.,
- Höchstens 630 € bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mind. 840 € für eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden.
- Mindestens 472,50 € bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von 630 € für eine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden.
Wie lange wird gefördert
Mindestens 6 und maximal 12 Monate
Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten
Was wird gefördert
Gefördert werden kann die Beschäftigung von neu in KMU einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte und gleichgestellte Abschlüsse) als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
In welchem Umfang wird gefördert
- Stufe: Arbeitnehmer-Bruttogehalt zwischen 2.200 und 2.599,99 € = 1.320 € Förderung.
- Stufe: Ab einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von 2.600 € = 1.560 €
Wie lange wird gefördert
12 Monate
Was ist bei beiden Förderelementen zu beachten
Innovationen in KMU haben zum Ziel, betriebliche Prozesse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens entweder zu initiieren, umzusetzen oder zu vermarkten und dadurch die Verfolgung von Unternehmenszielen in neuartiger Weise zu unterstützen. Innovationen in diesem Sinne bedeuten nicht, dass zwingend eine neue Erfindung oder Patentanmeldung etc. erforderlich ist, sondern schließen auch das Nutzen von Neuerungen ein, die bisher im Betrieb keine Anwendung fanden.
Durch die Förderung darf kein anderes Personal ersetzt werden, d.h. es muss ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden.
Pro antragstellendes Unternehmen können höchstens zwei Innovationsfachkräfte gleichzeitig gefördert werden. Die Ausschlüsse unter Nr. 4.5 der Richtlinie sind zu beachten.
Für die geförderte Innovationsfachkraft dürfen keine anderen Fördermittel mit demselben Zuwendungszweck in Anspruch genommen werden.
Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf der Vertrag zwischen der Innovationsfachkraft und dem antragstellenden KMU noch nicht unterschrieben sein!
Geltungsdauer der Richtlinie
19. November 2014 bis 31. Dezember 2020
Veröffentlichung
Amtsblatt für Brandenburg Nr.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt online über das ILB-Portal unter www.ILB.de. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Antragstellung.
Es ist eine Frist von 4 Wochen zwischen Vorlage des vollständigen Antrages und dem beabsichtigtem Maßnahmebeginn zu beachten.
Beratung und Betreuung vor Ort
Im Vorfeld der Antragstellung können Sie sich beraten lassen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionalbüros für Fachkräftesicherungder ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH.
Für Rückfragen können Sie sich an das
Infotelefon „Arbeit“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg(ILB)/LASA wenden:
Telefon: 0331 6002-200
Fax: 0331 6002-400
E-Mail: (Kontaktformular) /Internet: www.ilb.de/de/arbeitsfoerderung/index.html